Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 137 Umfang der Kostenpflicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/137#abs-1 (1) Gerichtliche Disziplinarverfahren sind gebührenfrei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/137#abs-2 (2) Als Auslagen werden erhoben
1.
Auslagen, die nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben werden,
2.
Kosten, die durch die dienstliche Gestellung des Soldaten und von Soldaten als Zeugen oder Sachverständigen (§ 89) entstanden sind, mit Ausnahme der Postgebühren,
3.
die während der Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts entstandenen Reisekosten des Wehrdisziplinaranwalts, eines ersuchten Richters und ihrer Schriftführer,
4.
die Kosten für die Unterbringung und Untersuchung des Soldaten in einem öffentlichen psychiatrischen Krankenhaus oder in einem Bundeswehrkrankenhaus,
5.
die an einen Rechtsanwalt zu zahlenden Beträge sowie die baren Auslagen eines sonst bestellten Verteidigers,
6.
die Auslagen des nach § 85 Abs. 2 bestellten Betreuers oder Pflegers.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 137 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.07.2024 – 1 WB 11.24Wehrbeschwerdeverfahren; Einstellung des Verfahrens wegen Fiktion der Antragsrücknahme nach Betreibensaufforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 22.05.2024 – 1 W-VR 2.24Kein Anspruch auf Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Vorrat ohne konkrete Verwendungsplanung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 19.04.2024 – 2 WNB 1.24Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Einlegung ohne ordnungsgemäße Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 28.09.2023 – 1 W-VR 18.23Kostenentscheidung bei Klaglosstellung; Ablehnung der Streitwertfestsetzung im gebührenfreien Wehrbeschwerdeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 14.08.2023 – 2 WDB 7/23Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers
- BVerwG, 07.06.2023 – 1 WNB 5.23Vertretungserfordernis im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach der WBO; Unzulässigkeit bei fehlender Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 22.05.2023 – 1 WNB 6.23Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im Wehrbeschwerdeverfahren wegen fehlender Vertretung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 05.05.2023 – 1 WB 67.22Wehrbeschwerdeverfahren: Fiktion der Antragsrücknahme wegen Nichtbetreibens des Verfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 27.03.2023 – 2 WDB 11.22Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wehrdisziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 137 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.